Hilfestellung

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Sie finden auf dieser Seite zunächst ein paar Downloads von Muster Anschreiben.

Unten finden sie ein Beispiel Anschreiben von Meegen, hier können Sie sich für Ihre Argumentation inspirieren lassen.

Günter van Meegen , Kalkarer Straße 26, 47551 Bedburg-Hau,

Tel. 02821-69208, Mail: v.meegen@t-online.de

 

 

An die Kreisverwaltung Kreis Kleve

- landrätin -

Fachbereich Technik - Bauen und Umwelt - Verwaltung Nassauerallee 15 - 23

47515 Kleve

Bedburg-Hau, ....... 2021

 

 

Betr.: Planfeststellungsverfahren Trockenabgrabung „Saal 'sehe Feld" Bedburg­ Hau , in der Ortschaft Hau.

Hier: Bedenken gegen das Vorhaben

z.K.: Bürgermeister der Gemeinde Bedburg-Hau, Stephan Reinders

 

 

Sehr geehrte Frau Landrätin Silke Gorißen , Sehr geehrter Herr van Hall,

hiermit möchte ich meine Bedenken zu der geplanten Abgrabung „Saal 'sehe Feld" in der Ortschaft Hau mitteilen. Auch als nicht direkt Betroffener (kein direkter Anlieger) fühle ich mich doch als Bürger der Gemeinde betroffen. Zum einen, weil das Landschaftsbild, die Kulturlandschaft für Jahrzehnte verändert sein wird, und zum anderen, weil ich die Antoniterstraße sehr oft als Radfahrer benutze. Natürlich sehe ich auch die negativen Auswirkungen für die Bürger*innen des Ortsteils Hau.

Zu den Planunterlagen und Gutachten:

Katasteramtliche Bezeichnung der Flurstücke: Auf der Karte sind die Eigentümer*innen der benachbarten Grundstücke/Flurstücke namentlich aufgeführt und damit öffentlich gemacht. Das ist ein Verstoß gegen den Datenschutz.

Einmündungsbereich öffentliches Verkehrsnetz: Laut Plan soll hier ein Baum gefällt werden. Schaut man sich das vor Ort an dürfte klar werden, dass es mit einem Baum nicht getan ist. Bei der Ein- und Ausfahrt, bedingt durch die Breite der LKW's , eine Beschädigung der benachbarten Bäume nicht zu vermeiden sein wird. Auch bei der Auskofferung und Asphaltierung der Einfahrt sind Wurzelschädigungen unvermeidbar. Es wird nicht bei einem Baum bleiben.

Verkehrsrechtliche Erschließung: Hier wird angegeben, dass in Höhe der Einfahrt zum Abgrabungsgelände die Antoniterstraße erweitert, zwei Ausweichbuchten angelegt werden sollen. An dieser Stelle ist die Antoniterstraße ein Hohlweg. Durch Erweiterung und Ausweichbuchten muss auf der gegenüberliegenden Seite der


Einfahrt die Böschung abgetragen werden. Dort stehen Bäume und Buschwerk. Die Erweiterung, die Ausweichbuchten können nur angelegt werden im Einvernehmen mit den Eigentümer *innen. Ein Einvernehmen, vertraglich abgesichert, liegt jedoch nicht vor.

Die Antoniterstraße soll bis zur Bundesstraße 9, ca. 580 Meter, für die An- und Abfahrt genutzt werden. Es wird nicht dargestellt wie im ganzen Verlauf der Straße Begegnungsverkehr geregelt werden soll. Dargestellt ist auch nicht wie der Einmündungsbereich Antoniterstraße/B 9 gestaltet werden soll. Dazu fehlt auch eine Stellungnahme von Straßen NRW. Am Einmündungsbereich sind durch den Starken Verkehr auf der B 9, Probleme evtl. Unfälle vorprogrammiert.

Die Antoniterstraße ist nicht nur für Bedburg-Hauer ein beliebter Rad- und Fußweg, der nicht nur an Wochenenden genutzt wird, sondern auch während der Woche nach Feierabend. Durch die Betriebszeiten Mo. - Sa. bis 20 Uhr sind Konflikte vorprogrammiert. Die Antoniterstraße wird auch von Schulkindern (Hauer Grenzweg, südl. Teil Saalstraße, Apostelweg und Waldstraße} genutzt. Es wird also eine erhebliche Gefährdung des o. a . Personenkreises unvermeidbar sein.

Auch ist nicht geregelt wer für die unvermeidlichen Straßenschäden aufkommt. Die Straße, der Untergrund ist nicht für eine dauerhafte LKW-Belastung ausgelegt.

An der Antoniterstraße befindet sich das Feuerwehrdepot Hau. Hier dürfte der schnellstmögliche Einsatz der Wehr Richtung Süden nicht zu allen Zeiten gewährleistet sein.

LKW-Transporte : Nach Angaben des Betreibers wird davon ausgegangen, dass max. 40 LKW-Fahrten pro Tag stattfinden. Dies ist jedoch keine Festschreibung, Begrenzung und kann je nach Bedarf erhöht werden. Demnach sind die weiteren Berechnungen, z. B. für die schalltechnische Untersuchung, nicht ausreichend bzw . fehlerhaft.

Betriebszeiten : Zu den Betriebszeiten gibt der Antragsteller an, dass diese von montags bis samstags, von 7 Uhr bis 20 Uhr sein sollen, also pro Tag 13 Stunden, pro Woche 78 Stunden. Wie bereits erwähnt geht dies über den normalen Feierabend hinaus. Zusätzlich auch über die normale Mittagszeit/Ruhe. Und das über einen Zeitraum von 38 Jahren. Das erscheint mir für die direkten Anlieger, aber auch für den angrenzenden nahen allg. Siedlungsbereich, nicht tragbar zu sein.

Allg. Siedlungsbereich : Als 1999 die BSAB-Fläche im RPD ausgewiesen wurde, lag der ASB viel weiter von der BSAB-Fläche entfernt. Damals gab es den Siedlungsbereich Hebbenhof , Baumanshof , die Bebauung Antoniterstraße Nr. 20 - 56 und Alte Landstraße 54 - 66 noch nicht. Auch nicht der Neubau der LVR-Klinik, Grüner Winkel 2a, 200 Meter von der BSAB-Fläche entfernt. Im neuen RPD wurden jetzt auch die Flächen Lindenpuhl " Flur 22/Stück 130 (grenzt direkt an BSAB­ Fläche} und „ Looke Kathe"/" Kickhövel " Flur 30/Stück 42/44 als ASB ausgewiesen. Es ist also zu erwarten, wenn der Antragsteller noch weitere Grundstücke erwerben kann, dass die Beeinträchtigung noch größer ausfallen wird.


Schalltechnische Untersuchung: Im Verzeichnis der eingereichten Unterlage unter C 01 wird die Schalltechnische Untersuchung als Entwurf bezeichnet. Ein Entwurf dürfte damit keine Endfassung eine Schalltechnische Untersuchung darstellen.

An der Ostseite der gepl. Abgrabung soll ein 4 Meter hoher begrünter Wall entlang der Bahnlinie aufgeschüttet werden. Hier fehlt die Untersuchung wie sich der Schall {Schallreflektion) von der Bahnlinie auf den Siedlungsbereich Saalstraße auswirken wird.

An der nördlichen/nordwestlichen Abgrabungsgrenze ist kein Wall vorgesehen. Hier kann der Schall unbegrenzt über die Ackerfläche auf den Siedlungsbereich ausbreiten. Zum Siedlungsbereich Antoniterstraße 470 Meter, zum Bereich Kirche 400 Meter und zur LVR-Klinik 200 Meter.

In dem „Gutachten" geht man davon aus, dass es keine gewerbliche Vorbelastung gibt und damit der Antragsteller die Richtwerte der TA Lärm ausschöpfen kann.

Das kann so nicht stimmen, denn durch den Bahnbetrieb gibt es sehr wohl eine Vorbelastung. Eine weitere Vorbelastung besteht, durch die An- und Abfahrten von LKW's der Abgrabung an der Pulverturmstraße, die auch über die Saalstraße fahren. Ein weiterer Punkt ist der allg. Straßenverkehr auf der B 9 und der dadurch entstehende Lärm, der mehr oder weniger übers freie Feld in den Siedlungsbereich Hau vordringt.

Baurecht : Nach dem Baurecht muss für eine Aufschüttung über 2 Meter Höhe und ab einer Fläche von 400 qm eine Baugenehmigung vorliegen.

Grundwasser: In der allg. Zusammenfassung {auch an anderen Stellen des Antrages) geht der Antragsteller von einer Abgrabungstiefe von 16,80 m NHN aus und rechnet doch mit einem Grundwasserstand von 15 m. An anderer Stelle wird erwähnt, dass der Abbau bis 1 Meter über dem Grundwasserniveau liegen soll. Ich halte das für sehr optimistisch. Die Abgrabungstiefe sollte wesentlich höher dem Grundwasserstand liegen, auch hinsichtlich der späteren Verfüllung. Eine Kontamination des Grundwassers durch Betriebsstoffe ist nicht auszuschließen, auch nicht bei der späteren Verfüllung.

Verfüllung: Nach welcher Einbauklasse soll verfüllt werde? Bekanntlich dürfen doch bei Abgrabungen unterhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht, auch Bodenmaterialien verwendet werden, die die Zuordnungswerte überschreiten verwendet werden. Es können also Böden mit vorgegebenen Grenzwerten (Überschreitung möglich) über Arsen, Blei, Cyanid, Quecksilber uvm. verfüllt werden. Zulässiges Bodenmaterial kann auch andere mineralische Fremdanteile enthalten (Bauschutt, Schlacke Ziegelbruch) bis 10 Vol. % pro qm.

Der Antragsteller gibt für das Bodenmaterial die Vorsorgewerte in Anhang 2 Nr. 4 BBodSchV an. Dort sind jedoch die Werte für Kinderspielplätze, Wohngebiete, Park­ Freizeitanlagen u. Gewerbegrundstücke angegeben, nicht für Abgrabungen.

Der Antragsteller gibt an, dass die Bodenschicht über der Verfüllung 1 Meter aufweisen soll. Die Bodenschicht oberhalb der Verfüllung muss eine Mindestmächtigkeit von 2 m aufweisen.

 

 

 

Erlasses MKULNV vom 17.09.2014 „Auf- und Einbringen von Materialien unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht" : Im Antrag aufgeführt. Ich möchte darauf hinweisen, dass der Erlass MKULNV vom l 7.09.2014_in einer korrigierten Fassung vom 1.12.2014 vorliegt. Darin Zitat:,, Da Bodenmaterial in den benötigten Qualitäten aufgrund vorliegender Erfahrungen nur in begrenztem Maße zur Verfügung steht, sollten Verpflichtungen zur Verfüllung - z.B. von Abgrabungen bei der Planung von Abgrabungsbereichen und im Rahmen von Abgrabungsgenehmigungen oder zur Konturierung von Aufschüttungen - nur in dem Umfang eingegangen werden, wie

geeignetes Bodenmaterial zur Verfügung steht."

Es sollte also nur eine Teilgenehmigung erfolgen. Der Antragsteller soll nachweisen wie viel geeignetes Bodenmaterial für welchen Zeitraum zur Verfügung steht. Der Verfüllungszeitzaum von 30 Jahren ist nicht hinnehmbar.

Brandschutz u. Alarmplan: Es sollte einen Brandschutz und Alarmplan geben. Auch hinsichtlich der Gasleitung .

Laut LVR-Amt für Denkmalpflege sind keine archäologisch bedeutende n Funde im Vorhabengebiet bekannt. Vor einigen Wochen habe ich dem LVR-Amt für Denkmalpflege mitgeteilt, dass ein alter Handelsweg, ,, Riswieck'sche Weg", von Riswick nach Goch, das Gelände von Nord nach Süd {Flurstücke 35 und 204) durchschneidet, der im digitalen Geländemodell auch noch sichtbar ist.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Günter van Meegen


 

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